Das Gesetz, das Deutschlands Wälder töten wird

Eine am 03. Mai 2023 gestartete Petition gegen das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland soll den dort heimischen Wald retten. Michael Franz, Initiator der Petition auf change.org, schreibt dazu:

„Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird Heizen mit Holz/Hackschnitzel/Pellets im Neubau verboten und auch im Bestand stark eingeschränkt! Doch scheinbar hat keiner an die Auswirkungen für die Forstwirtschaft und damit unseren Wald als Klimaretter gedacht!

Aber was ist dran an seiner Behauptung, das GEG sei der „Todesstoß“ für den deutschen Wald?

Vorweg ist vielleicht wichtig zu erwähnen, dass alle geplanten Änderungen und das neue Gebäudeenergiegesetz nur in Deutschland wirksam werden und daher keine Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage haben.

Was ist das geplante Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Diese beziehen sich jedoch hauptsächlich auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard von Gebäuden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungen nach Möglichkeit zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und bei Defekten auch saniert werden. Erst wenn die Heizung nicht mehr zu reparieren ist, muss sie durch ein neues, klimafreundlicheres Modell ersetzt werden. Die deutsche Bundesregierung verspricht großzügige Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen, einen starken sozialen Ausgleich und umfangreiche Förderungen.

Welche Heizungstypen sind (nicht mehr) erlaubt?

Wie bereits erwähnt, müssen bestehende Heizungen nicht sofort ausgetauscht werden. Bis zum Totalausfall der Heizung, längstens jedoch bis 2045, kann auch weiterhin ausschließlich mit Öl oder Gas geheizt werden. Ab 2024 sollen dann vor allem Wärmepumpen als Heizung eingesetzt werden.

Auch Hybridkombinationen aus Wärmepumpe und Gasheizung sollen künftig möglich sein. Mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz können die Vorgaben ebenfalls erfüllt werden. In gut sanierten Häusern sind auch Stromheizungen eine Option.

Holz als erneuerbare Energiequelle

Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff und zählt auch zu den erneuerbaren Energieträgern, aber nachhaltig ist das Heizen mit diesem Material laut Bundesumweltministerium nicht. Denn bekanntlich wächst ein Baum langsamer als er verbrennt.

Heizen mit Pellets ist also nur dann klimaneutral, wenn nicht mehr verbraucht wird, als an anderen Stellen nachwächst. Da das oft nicht der Fall ist, bezeichnet es das Bundesumweltministerium auf seiner Homepage als „nicht klimaneutral„.

Werden Holzheizungen verboten?

Nein, Holzheizungen werden nicht verboten. Niemand muss seinen Kamin entfernen oder stilllegen. Das Heizen mit Holz wird weiterhin möglich sein, allerdings als Hybridlösung in Kombination mit zum Beispiel einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Generell ist Holz eine wertvolle Ressource und nur begrenzt verfügbar. Für Biomasseanlagen (Heizungen, die mit nachwachsenden und biologischen Brennstoffen betrieben werden) sieht das neue Gesetz strengere Auflagen vor: Sie brauchen einen Pufferspeicher, einen hochwirksamen Staubfilter, damit die Heizung möglichst wenig Feinstaub in die Luft bläst, und eben eine Hybridlösung.

Was bedeutet das für die Forstwirtschaft?

Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der Waldbesitzerverbände, sieht durch die Benachteiligung der erneuerbaren Energie aus Holz die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland gefährdet. Die Restholzvermarktung ist eine wichtige Einnahmequelle der Waldbesitzer, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren.

Auch Michael Franz, Initiator der Petition gegen diesen Teil des neuen Gesetzentwurfs, schreibt: „Mit dem geplanten GEG wird die Aufarbeitung von Schadholz – also das Fällen von Bäumen, die beispielsweise von Schädlingen befallen sind – radikal unwirtschaftlich. Das liegt daran, dass wir Waldbewirtschafter die Aufarbeitung nicht mehr über die Einnahmen durch den Verkauf von Brennholz/Hackschnitzel finanzieren können.“

Schas oder Ka schas?

Die Aussagen dieser Petition sind zu 90% ka schas und im aktuellen Gesetzesentwurf tatsächlich so vorgesehen. Dennoch – das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem Bundeskabinett ist noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Änderungen sind demnach noch möglich.

Der einzige Punkt, an dem wir uns stören ist folgende Aussage:

Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird Heizen mit Holz/Hackschnitzel/Pellets im Neubau verboten und auch im Bestand stark eingeschränkt!“, denn dieser Satz stimmt so nicht.

Auch im Neubau ist der Einbau einer Holz- oder Pelletheizung weiterhin möglich. Anlagen, die zu 100% mit Holz heizen, dürfen im Zuge des Bauens nicht mehr verwendet werden. Sie brauchen einen Energiemix, zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe. Bestehende Anlagen dürfen aber weiter betrieben werden. Im Bestand wird die Heizung strengeren Anforderungen unterworfen, die aber zum Teil auch schon vorher so bestanden.


Beitragsbild: „Forest“ by andrewmaloneCC BY 2.0.